Wissenswertes

Beim Aufbau dieser Webseite bin ich selber auf Fragen bezüglich Urherberrecht, Lizenzen, Impressum, Google Webmaster-Tools, etc. gestossen, die ich hier kurz darstelle, um anderen „Neueinsteigern“ das Leben einfacher zu machen. Es ist jeweils die Situation nach Schweizer Recht beschrieben.

 

Urheberrecht:

In der Schweiz ist das „Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum“ für das Urheberrecht zuständig. Kurz gesagt schützt das Urheberrecht Urheber von Werken der Literatur und der Kunst. Es gibt dem Künstler, Blogger, Autor, … das Recht über die Vervielfältigung, Verwendung und Bearbeitung der eigenen Werke zu entscheiden. Das Urheberrecht muss in der Schweiz nicht angemeldet oder registriert werden. Es entsteht automatisch im Moment der Schöpfung. (Bemerkungen, wie ©, «Copyright» und «Alle Rechte vorbehalten» sind nicht notwendig, können aber eine „Warnung“ bzw. einen „Hinweis“ auf das Urheberrecht für andere Leute sein.)

Für Interessierte empfehle ich als Übersicht die folgende Broschüre: Pocket Guide «Gedacht.Gemacht.Geschützt.»

Und als Vertiefung das folgende Dokument: Broschüre «Urheberrecht und verwandte Schutzrechte»

 

Urheberrecht bei Diagrammen:

Beispiel für ein Diagramm: Quelle: Wikipedia Urheber: "Railweh10" Lizenz: CC BY-SA 3.0

Beispiel für ein Diagramm: Quelle: Wikipedia Urheber: „Railweh10“ Lizenz: CC BY-SA 3.0

Vorneweg: Die Zahlenwerte von Diagrammen sind nie urheberrechtlich geschützt. Das heisst man darf immer mit diesen Zahlenwerten eigene Diagramme machen, die sich klar von der „Vorlage“ abheben und somit als eigenes Werk gelten.

Ob Diagramme schon urheberrechtlich geschützt sind, da sie die notwendige „Schöpfungshöhe“ erreichen, ist nicht ganz klar und liegt bei einem Gerichtsverfahren im Ermessen des Richters. Geschützt ist das Diagramm nur, wenn der Urheber ein Werk geschaffen hat, das von anderen Werken ausreichend unterscheidbar ist. „Urheberrechtlich geschützte Werke liegen somit nur vor, wenn sie sich in der konkreten Ausgestaltung von den üblichen Gestaltungen abheben und als etwas Besonderes erscheinen. “ (Quelle: E-Mail des „Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum“)

-> Am besten geht man davon aus, dass jedes Diagramm urheberrechtlich geschützt ist. Als Alternative fertigt man ein eigenes Diagramm an, fragt den Urheber, ob man das Diagramm für seine Zwecke verwenden darf oder man sucht nach ähnlichen Diagrammen, die unter Creative Commons-Lizenzen stehen.

 

Urheberrecht bei der Darstellung von technischen Konzepten:

serieller_hybrid

Beispiel für eine schematische Darstellung: Quelle: Wikipedia Urhbeber: „Hastdutoene“ Lizenz: CC BY 3.0

Bei der grafischen Darstellung von technischen Konzepten verhält es sich ähnlich, wie bei den Diagrammen.

Eine Idee selber ist nie geschützt. Das heisst man darf immer eine eigene Darstellung mit dem gleichen Inhalt anfertigen, die aber grafisch anders gestaltet sein muss.

Ob die Darstellung an sich urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, hängt auch hier davon ab, ob die konkrete Gestaltung etwas Besonderes ist und sich von den „üblichen“ Gestaltungen abhebt.

> Am besten geht man auch hier davon aus, dass jede grafische Darstellung urheberrechtlich geschützt ist. Als Alternative fertigt man eine eigene Darstellung an, fragt den Urheber, ob man die Darstellung für seine Zwecke verwenden darf oder man sucht nach ähnlichen Darstellungen, die unter Creative Commons-Lizenzen stehen.

 

Creative Commons-Lizenzen:

Creative Commons-Lizenzen (kurz „CC-Lizenzen“) sind Standard-Lizenzverträge, die von Creative Commons, einer gemeinnützigen Organisation, zur Verfügung gestellt werden.

Mit Hilfe dieser Standardverträgen kann ein Urheber auf ziemlich einfache Art und Weise bestimmen, unter welchen Umständen die Öffentlichkeit seine Werke verwenden darf. Es gibt verschieden strenge Lizenz-Verträge. So kann man z.B.  die kommerzielle Nutzung (also die Nutzung um Geld zu verdienen) verbieten oder vorschreiben, dass die Werke nur unter gleicher Lizenz weitergegeben werden dürfen. Die CC-Lizenzen können für beliebige Werke verwendet werden. Somit unter anderem für Bilder, Musikstücke, Filme und Texte.

Informationen zu den verschiedenen Lizenz-Verträgen und weitere Infos zu Creative Commons finden sich unter anderem beim CC-Team Switzerland unter: www.creativecommons.ch

 

Impressum:

Ein Impressum ist eine Herkunfts- und Kontaktangabe zum Autor einer Publikation (eines veröffentlichen Werkes). Es ist in der Schweiz nur für Zeitungen, Zeitschriften und Webseiten vorgeschrieben, die Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten (z.B. Onlineshops).

Das Impressum dieser Webseite ist zu finden unter: Impressum

Als Kurzübersicht empfehle ich folgenden Wikipedia-Artikel: Impressum-CH

Die Firma Brunner AG bietet einen, meiner Meinung nach hilfreichen, Impressum-Generator auf ihrer Webseite an: Impressum-Generator

 

Google Webmaster-Tools:

Mithilfe der Google Webmaster-Tools kann man die Präsenz der eigenen Webseite auf Google überwachen. Was für Suchanfragen führen zu meiner Webseite? Was für andere, von Google indexierte Seiten, verlinken auf meine eigene Homepage? Welchen durchschnittlichen Rang nimmt meine Webseite bei welchem Suchbegriff ein?

Als Kurzübersicht empfehle ich den folgenden Wikipedia-Artikel: Google Webmaster-Tools

Und hier den Link zu den Google Webmaster-Tools: Google Webmaster-Tools

 

– Letzte Änderung 04.08.2015 –

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